Inkasso
Auch mit dem Dokumentarinkasso sichern Sie Ihre Außenhandelsgeschäfte sowohl als Exporteur als auch als Importeur ab.
Mit dem Export-Inkasso erhält Ihr Geschäftspartner i.d.R. die Ware erst, wenn er sich anhand der beigefügten Dokumente von der vertragskonformen Lieferung überzeugt und die Rechnung bei seiner Bank beglichen bzw. einen Wechsel akzeptiert hat.
Ebenso profitieren Sie vom Import-Inkasso: Bevor Sie den Kaufpreis zahlen oder einen Wechsel akzeptieren, können Sie anhand der Dokumente prüfen, ob Ihr Lieferant alle Vereinbarungen erfüllt hat. Andernfalls sind Sie nicht zur Abnahme und damit auch nicht zur Zahlung verpflichtet.
- Das Dokumentarinkasso ist im Außenhandel der „kleine Bruder“ des Akkreditivs.
- Ein Inkasso ist der Auftrag eines Exporteurs an seine Bank, beim Käufer (Bezogener) bzw. dessen Bank (Inkassobank) gegen Übergabe der konformen Lieferdokumente den Gegenwert dieser Dokumente treuhänderisch zu kassieren.
- Im Gegensatz zum Akkreditiv ist das Inkasso kein Zahlungsversprechen seitens der Bank – sie haftet lediglich für die ordnungsgemäße Durchführung.
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